AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des EDCave Cologne by PA-Line Mediatechnik GmbH als Eventlocation

1 Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen uns, der PA-Line Mediatechnik GmbH, und dem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) zustande kommen.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3.  Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4.  Gegenüber Unternehmern gelten die AGB in ihrer jeweiligen neuesten Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2 Vertragsinhalt; Nutzungsbedingungen

2.1.  Vertragsgegenstand ist das Ausrichten von Veranstaltungen des Kunden. Für diesen Zweck überlassen wir unsere Räumlichkeiten, das dazugehörige Servicepersonal und das Catering, entsprechend der individuellen Zusage.

2.2.  Der Kunde ist nur nach gesonderter Absprache mit uns berechtigt, zur Ankündigung und Bewerbung seiner Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten unser Logo mit entsprechender Namensnennung zu verwenden.

2.3.  Das unabgesprochene Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

2.4.  Dem Kunden ist es gestattet, innerhalb unserer Räumlichkeiten zu fotografieren oder sich fotografieren zu lassen und diese Bilder für private, nicht kommerzielle Zwecke zu veröffentlichen.

3 Pflichten des Kunden; Verkehrssicherungspflichten; Hausrecht

3.1.  Der Kunde ist verpflichtet, die Örtlichkeit in ihrem überlassenen Zustand zu bewahren und entsprechend wieder zurückzugeben. Sofern Änderungen in Form von Dekoration beispielsweise gewünscht sind, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung unsererseits. Gleiches gilt für die Änderung der Anordnung des Mobiliars.

3.2.  Angemietete Gegenstände der PA-Line Mediatechnik GmbH hat der Kunde sorgfältig zu behandeln. Bei einer vom Kunden zu vertretenen Beschädigung oder zu vertretenem Verlust, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

3.3.  Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur seine geladenen Gäste Eintritt zu seiner Veranstaltung erhalten.

3.5.  Der Kunde teilt uns Art und Thema der Veranstaltung sowie Änderungen unverzüglich mit. Ferner versichert er, dass deren Inhalte im Einklang mit den Prinzipien des Grundgesetztes und dem Jugendschutzgesetz stehen. Sollte der Vertrag für jemand Dritten oder während der Verhandlung nicht Auftretenden abgeschlossen werden, so ist uns dies bekannt zu machen, insbesondere sind uns die beteiligten Personen oder Institutionen (Firmen, Vereine, Parteien o.ä.) zu nennen.

3.6.  Sofern für die Veranstaltung notwendig, ist der Kunde verantwortlich für den Erwerb der Aufführungsrechte bei der GEMA und für die Zahlung der dafür fälligen Gebühr, für die Anmeldung und Zahlung der Vergnügungssteuer, für die Beachtung des Gesetzes zum Schutze der Jungend in der Öffentlichkeit.

3.7.  Sofern der Kunde Gewerbetreibende (Fotografen, technische Dienstleister, Künstler usw.) zu seinen Veranstaltungen bestellen möchte, bedarf dies der Absprache und Genehmigung durch uns. Film- und Tonaufnahmen sind uns durch den Kunden vorher anzuzeigen und separat zu genehmigen. Gleiches gilt für Bildaufnahmen, auf denen unsere Mitarbeiter zu sehen sind.

4 Zahlungsbedingungen; Rechnungsstellung; Bearbeitungsgebühr

4.1.  Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine erste Anzahlungsrechnung, die auf seinen Angaben zur Veranstaltung basiert, und entsprechend der Angabe auf der Rechnung fällig und zu zahlen ist. Eine weitere Abschlagszahlung wird anschließend vier Wochen vor der Veranstaltung dem Kunden gestellt. Diese beträgt ca. 50% des vereinbarten Gesamtbetrages, die zuvor geleistete Anzahlung wird dabei nicht angerechnet. Sollte diese Abschlagszahlung eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin nicht geleistet worden sein, behalten wir uns ungeachtet etwaiger Schadensersatzforderungen ein Rücktrittsrecht vor. Nach der Veranstaltung erfolgt dann die Stellung der Schlussrechnung. Wir behalten uns weiterhin vor, in Einzelfällen höhere Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

4.2.  Sollte sich nachträglich die Anzahl der teilnehmenden Gäste vergrößern, so sind wir berechtigt, die bereits gestellte Rechnung entsprechend anzupassen. Erfolgt eine Reduzierung der Gästeanzahl, so kann dies nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden.

4.3.  Sofern die Rechnungsstellung nicht auf den Kunden selbst erfolgen soll, so ist der Kunde verpflichtet uns dies unmittelbar bei Vertragsschluss mitzuteilen. Sollte dies erst nach Rechnungsstellung erfolgen, so sind wir berechtigt eine entsprechende Bearbeitungsgebühr dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5 Vertragsanpassung; Rücktritts des Kunden; Stornierung; unser Rücktrittsrecht

5.1.  Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen. Dies gilt nicht, wenn als Rechnungsgrundlage ein Mindestumsatz vereinbart wurde.

5.2.  Die PA-Line Mediatechnik GmbH hält sich eine Preisanpassung aufgrund von gestiegenen Energie- oder Lebensmittelpreisen oder sonstigen gestiegenen Kosten vor. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen soweit die Veranstaltung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss stattfindet. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, soweit die Preisanpassung 10 % des ursprünglich kalkulierten Gesamtbetrags übersteigt.

5.3.  Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag mit uns berechtigt, wenn ihm ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt wurde oder dies gesetzlich vorgesehen ist. Das vertragliche Rücktrittsrecht wird unsererseits dann schriftlich bestätigt. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

5.4.  Steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu, steht uns auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung die vereinbarte Vergütung zu. Sollten wir in der Lage sein, einen Ersatz für die ausgefallene Veranstaltung zu finden oder wir uns sonstige Aufwendungen ersparen, rechnen wir diese entsprechend an. Sofern nicht anders vereinbart, gelten als Pauschale auf die vereinbarte Vergütung:

    • –  bis zu sechs (6) Monaten erfolgt die Stornierung kostenfrei.
    • –  bis zu drei (3) Monate vor Veranstaltungsbeginn stehen uns 20% des vereinbarten Entgelts zu.
    • –  bis zu einem (1) Monat vor Veranstaltungsbeginn stehen uns 50% des vereinbarten Entgelts zu.
    • –  bis zu elf (11) Tage vor Veranstaltungsbeginn stehen uns 70% des vereinbarten Entgelts zu.
    • –  bis zum Tag der Veranstaltung stehen uns 90% des vereinbarten Entgelts zu.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Uns steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5.5.  Uns steht ebenfalls aus wichtigem Grund ein Rücktrittsrecht zu, insbesondere wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, weil beispielsweise die Art der Veranstaltung sich dergestalt geändert hat, dass sie mit der Würde der Räumlichkeiten nicht mehr in Einklang zu bringen ist.

6 Haftung

6.1.  Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets unbeschränkt bei,

    • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • Garantieversprechen, soweit vereinbart,
    • Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes.

6.2.  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit durch uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

6.3.  Nach den Maßgaben von 6.1. sowie 6.2. haften wir für Schäden oder Verluste an oder durch Gegenstände, die durch den Kunden eingebracht worden sind, nicht, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

6.4.  Sofern uns durch Pflichtverletzungen des Kunden ein Schaden durch eine Inanspruchnahme von Dritten entsteht, behalten wir uns vor, diese Schäden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Davon umfasst sind auch die notwendigen Kosten für eine Rechtsverteidigung im angemessenen Maß.

7  Schlussbestimmungen

7.1.  Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt deutsches Recht.

7.2.  Ist der Kunde Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden unser Standort.

PA-Line Mediatechnik GmbH Stand 11. Januar 2023